Gutscheine und Rabatte können nicht kombiniert werden, es kann immer nur 1 Gutschein pro Person und pro Auftrag eingelöst werden. Die Gutscheine sind grundsätzlich nicht auszahlbar. Teileinlösung oder Verrechnung mit sonstigen Leistungsangeboten sind nicht möglich.
Können Gutscheine kombiniert werden? Drucken
Geändert am: Di, 5 Nov, 2019 um 1:03 NACHMITTAGS
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